Stand: Juli 2026 · Version 1.0
Ein Angebot der vertic ventures GmbH · Ritterstraße 12-14, 10969 Berlin
§ 1 — Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter des Hilfsmittel-Kompass ist die vertic ventures GmbH, Ritterstraße 12-14, 10969 Berlin (nachfolgend "Senioren Focus"). Der Hilfsmittel-Kompass ist das Affiliate-Programm der Marke Senioren Focus, einem Dienstleistungsangebot der vertic ventures GmbH.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen Senioren Focus und den Nutzern des Hilfsmittel-Kompass (nachfolgend "Partner"), die sich für das Programm registrieren und über die Plattform Anfragen sowie Anträge für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der häuslichen Pflege und Vorsorge von Senioren übermitteln.
(3) Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Gewerbetreibende im Sinne des § 14 BGB. Eine Teilnahme durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Senioren Focus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(5) Diese AGB gelten in der jeweils bei Registrierung gültigen Fassung. Änderungen werden nach Maßgabe des § 15 dieser AGB wirksam.
§ 2 — Vertragsgegenstand
(1) Der Hilfsmittel-Kompass ist eine digitale Plattform, über die Partner qualifizierte Anfragen und Anträge von Interessenten für Produkte und Dienstleistungen rund um die häusliche Pflege und Vorsorge älterer und pflegebedürftiger Personen an Senioren Focus übermitteln können. Senioren Focus leitet diese Anfragen an geeignete Produktpartner aus seinem Netzwerk weiter und gewährt dem Partner für erfolgreich vermittelte, nicht stornierte Anfragen eine Aufwandsentschädigung gemäß den Teilnahmebedingungen.
(2) Senioren Focus ist in diesem Verhältnis ausschließlich Vermittler. Senioren Focus wird nicht selbst Vertragspartei der zwischen Produktpartnern und Endkunden geschlossenen Verträge. Die Durchführung der jeweiligen Leistung sowie die Gewährleistung obliegen allein dem jeweiligen Produktpartner.
(3) Ein Anspruch des Partners auf die Weitervermittlung eines bestimmten Leads oder auf die Beauftragung eines bestimmten Produktpartners besteht nicht. Senioren Focus entscheidet über die Weiterleitung nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Eignung des Leads.
(4) Die genauen Produktkategorien, Aufwandsentschädigungsbeträge sowie Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus den Teilnahmebedingungen, die verbindlicher Bestandteil dieser AGB sind, sowie aus der mit dem Partner individuell geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung.
§ 3 — Registrierung, Zugangsverwaltung und Nutzerrollen
(1) Die Teilnahme am Hilfsmittel-Kompass setzt eine Registrierung sowie die ausdrückliche Freischaltung durch Senioren Focus voraus. Ein Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme besteht nicht. Senioren Focus behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(2) Der Partner verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese stets aktuell zu halten. Änderungen relevanter Unternehmensdaten, insbesondere der Bankverbindung, der Unternehmensform oder der vertretungsberechtigten Personen, sind Senioren Focus unverzüglich mitzuteilen.
(3) Nach Freischaltung erhalten die vom Partner benannten Personen Zugang zur Hilfsmittel-Kompass-Plattform. Die Zugangsberechtigung und der Umfang der einsehbaren Informationen richten sich nach der jeweils zugewiesenen Nutzerrolle. Es werden drei Rollen unterschieden:
- Die Rolle Manager ist für Personen der Geschäftsleitung und Teamleitung vorgesehen. Manager haben die höchsten Zugriffsrechte auf die Plattform. Sie können die Performance aller dem Partnerkonto zugeordneten Mitarbeiter einsehen sowie die kumulierte Aufwandsentschädigungssumme für einen wählbaren Zeitraum abrufen.
- Die Rolle Admin ist für Personen mit Teamverantwortung vorgesehen. Admins haben Einsicht in die Teamperformance, jedoch ohne Zugriff auf individuelle Mitarbeiterdaten auf Einzelebene.
- Die Rolle Standard User ist für Kundenberater vorgesehen. Standard User können ausschließlich ihre eigenen übermittelten Anfragen sowie deren jeweiligen Bearbeitungsstatus einsehen.
(4) Der Partner ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten aller seinem Konto zugeordneten Nutzer verantwortlich. Die Weitergabe von Zugangsdaten an nicht autorisierte Dritte ist unzulässig. Der Partner haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen werden.
(5) Senioren Focus behält sich vor, Partnerkonten bei Verstößen gegen diese AGB oder die Teilnahmebedingungen vorläufig oder dauerhaft zu sperren.
§ 4 — Bearbeitungsstatus von Anfragen
(1) Jede über die Plattform übermittelte Anfrage durchläuft einen Bearbeitungsprozess, der im Dashboard des Partners jederzeit transparent nachvollzogen werden kann. Es werden vier Status unterschieden:
- In Bearbeitung bezeichnet Anfragen, die von Senioren Focus empfangen und vom internen Kundenberatungsteam auf Vollständigkeit, Richtigkeit und tatsächliches Interesse des Endkunden geprüft werden. Für Anfragen mit diesem Status besteht noch kein Anspruch auf Aufwandsentschädigung.
- Vermittelt bezeichnet Anfragen, die die interne Prüfung erfolgreich durchlaufen haben und an einen geeigneten Partner aus dem Senioren-Focus-Netzwerk weitergeleitet wurden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Stornofrist gemäß den Teilnahmebedingungen zu laufen.
- Storniert bezeichnet Anfragen, die nach erfolgter Vermittlung vom Produktpartner aufgrund fehlender Qualifizierung storniert wurden. Für stornierte Anfragen besteht kein Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Der Stornogrund ist für den Partner im Dashboard einsehbar.
- Nicht konvertiert bezeichnet Anfragen, bei denen Senioren Focus nach interner Prüfung keine Weitervermittlung vornehmen konnte. Auch für nicht konvertierte Anfragen besteht kein Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Der jeweilige Grund ist für den Partner im Dashboard nachvollziehbar dokumentiert.
(2) Der Partner hat jederzeit die Möglichkeit, im Dashboard den aktuellen Status sowie die Begründung für eine Stornierung oder Nicht-Konvertierung jeder einzelnen Anfrage einzusehen. Senioren Focus stellt diese Transparenz als wesentlichen Bestandteil des Partnerprogramms zur Verfügung.
§ 5 — Nutzung der Plattform und Nutzungsverbote
(1) Die Plattform darf ausschließlich für die vertragsgemäße Übermittlung qualifizierter Kundenanfragen im Rahmen des Hilfsmittel-Kompass Partnerprogramms genutzt werden.
(2) Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, fingierte, gefälschte oder manipulierte Anfragen zu übermitteln. Ebenso unzulässig sind automatisierte, massenhafte oder skriptgesteuerte Eingaben, die Mehrfachübermittlung identischer Anfragen sowie die Übermittlung von Kundendaten ohne vorherige, ausdrückliche und nachweisbare Einwilligung des Endkunden. Die Nutzung der Plattform für Zwecke des unlauteren Wettbewerbs oder zur Beeinträchtigung der technischen Infrastruktur ist ebenfalls untersagt.
(3) Jeder Verstoß gegen die in Absatz 2 genannten Nutzungsverbote stellt einen wesentlichen Vertragsbruch dar. Senioren Focus ist in diesem Fall berechtigt, das Partnerkonto mit sofortiger Wirkung zu sperren, bereits ausgezahlte Aufwandsentschädigungen zurückzufordern sowie den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Darüber hinaus behält sich Senioren Focus die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche vor.
(4) Mit jeder über die Plattform übermittelten Anfrage bestätigt der Partner konkludent, diese AGB sowie die Datenschutzerklärung von Senioren Focus in der jeweils gültigen Fassung gelesen und akzeptiert zu haben.
§ 6 — Pflichten des Partners
(1) Der Partner verpflichtet sich, bei der Nutzung des Hilfsmittel-Kompass sämtliche einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Partner stellt sicher, dass auch die ihm zugeordneten Mitarbeiter diese Pflichten kennen und einhalten.
(2) Der Partner ist verpflichtet, vor jeder Übermittlung personenbezogener Daten über das Hilfsmittel-Kompass-Formular eine wirksame, informierte und nachweisbare Einwilligung des Endkunden einzuholen. Diese Einwilligung muss ausdrücklich die Übermittlung der Kontaktdaten an Senioren Focus sowie die Weitergabe an geeignete Produktpartner zum Zweck der Kontaktaufnahme und Beratung umfassen. Dem Endkunden ist zudem auf die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs hinzuweisen. Mit dem Absenden jedes Formulars bestätigt der Partner, dass eine solche Einwilligung vorliegt. Die Übermittlung von Daten ohne nachweisbaren Opt-in des Endkunden stellt einen wesentlichen Vertragsbruch dar.
(3) Der Partner ist verpflichtet, die Einholung der Einwilligung zu dokumentieren. Die Dokumentation muss mindestens Datum, Uhrzeit und die Art der Einholung enthalten und ist auf Anforderung von Senioren Focus unverzüglich vorzulegen.
(4) Der Partner übermittelt ausschließlich Anfragen, bei denen der Endkunde ein tatsächliches und erklärtes Interesse an dem angefragten Produkt oder der Dienstleistung hat, bei denen Name, Telefonnummer und Postleitzahl vollständig und korrekt angegeben sind und bei denen der Lead nicht bereits zuvor über denselben oder einen anderen Kanal übermittelt wurde. Senioren Focus ist berechtigt, Anfragen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, abzulehnen, ohne dass ein Anspruch auf Aufwandsentschädigung entsteht.
(5) Der Einsatz von Subunternehmern zur Anfragegenerierung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Senioren Focus. Der Partner haftet für das Verhalten eingesetzter Subunternehmer wie für eigenes Verhalten.
§ 7 — Aufwandsentschädigung und Abrechnung
(1) Für qualifizierte, nicht stornierte Anfragen erhält der Partner eine Aufwandsentschädigung. Die genauen Beträge je Produktkategorie sind in den Teilnahmebedingungen geregelt, die der Partner vor Aufnahme der Tätigkeit verbindlich bestätigt. Senioren Focus behält sich vor, die Beträge im Rahmen von Änderungen der Teilnahmebedingungen anzupassen.
(2) Ein endgültiger Anspruch auf Aufwandsentschädigung entsteht erst nach Ablauf der Stornofrist von sieben Werktagen ab Übermittlung der Anfrage an den Produktpartner. Innerhalb dieser Frist können fehlerhafte oder nicht qualifizierte Anfragen storniert werden, ohne dass ein Vergütungsanspruch entsteht.
(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich. Senioren Focus übermittelt dem Partner jeweils am 10. des Folgemonats einen Abrechnungsreport für den Vormonat mit einer Übersicht aller abrechenbaren, nicht stornierten Anfragen. Der Partner ist verpflichtet, auf Basis dieses Reports bis zum Ende des jeweiligen Monats eine ordnungsgemäße Rechnung an die vertic ventures GmbH zu stellen. Einzelheiten zur Rechnungsstellung, insbesondere zu den erforderlichen Pflichtangaben und Zahlungsfristen, ergeben sich aus den Teilnahmebedingungen.
(4) Eine Doppelvergütung für dieselbe Anfrage, sowohl als Anfragevergütung als auch als erhöhte abschlussabhängige Aufwandsentschädigung, ist ausgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos auf das hinterlegte Bankkonto. Ungültige oder fehlende Bankdaten führen zum Verlust des Auszahlungsanspruchs für den betreffenden Abrechnungszeitraum.
§ 8 — Ausschlussgründe für die Aufwandsentschädigung
Ein Anspruch auf Aufwandsentschädigung entfällt, wenn die empfohlene Person bereits im System vorhanden ist, eine Anfrage mehrfach übermittelt wurde, der Kontakt offensichtlich ungültig oder unvollständig ist, die Anfrage ohne nachweisbare Einwilligung des Endkunden übermittelt wurde, eine Weitervermittlung durch einen Produktpartner nicht möglich ist, der Antrag von der zuständigen Pflegekasse oder dem Kostenträger abgelehnt wird soweit die Aufwandsentschädigung abschlussabhängig ist, oder die Anfrage innerhalb der Stornofrist vom Produktpartner storniert wird.
§ 9 — Datenschutz
(1) Der Partner ist für die Erhebung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der Anfragegenerierung datenschutzrechtlich eigenverantwortlich. Senioren Focus übernimmt keine Verantwortung für Datenschutzverstöße des Partners bei der Erhebung oder Übermittlung von Daten.
(2) Der Partner gewährleistet, dass sämtliche über das Hilfsmittel-Kompass-Formular übermittelten personenbezogenen Daten auf einer wirksamen, dokumentierten Einwilligung der betroffenen Person beruhen, die ausdrücklich die Übermittlung an Senioren Focus und deren Produktpartner umfasst.
(3) Der Partner verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Hilfsmittel-Kompass ausschließlich zum Zweck der Anfragegenerierung im Rahmen dieses Vertrages. Eine Nutzung der übermittelten Daten für eigene Marketingzwecke oder eine Weitergabe an Dritte außerhalb des vertraglich geregelten Rahmens ist unzulässig.
(4) Der Partner informiert Senioren Focus unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, über Datenschutzverletzungen oder sicherheitsrelevante Vorfälle, soweit diese die über die Plattform übermittelten Daten betreffen können.
(5) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Senioren Focus gilt die Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter www.senioren-focus.de. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO und des BDSG. Der externe Datenschutzbeauftragte von Senioren Focus ist über die heyData GmbH, Schützenstraße 5, 10117 Berlin, erreichbar unter datenschutz@heydata.eu.
§ 10 — Vertraulichkeit
(1) Der Partner verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen dauerhaft vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere Informationen über das Produktpartnernetzwerk von Senioren Focus, die Vergütungsstruktur, interne Abläufe und Prozesse sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).
(2) Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten genutzt werden. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages unbefristet fort.
(3) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die dem Partner nachweislich bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, die allgemein öffentlich zugänglich sind oder die der Partner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offenlegen muss.
§ 11 — Nutzungsrechte
(1) Senioren Focus gewährt dem Partner für die Dauer des Vertrages ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Hilfsmittel-Kompass-Plattform sowie des Affiliate-Links zum Zweck der vertragsgemäßen Anfragegenerierung.
(2) Der Partner ist nicht berechtigt, den Affiliate-Link, den Dashboard-Zugang oder sonstige Systemzugänge an nicht autorisierte Dritte weiterzugeben oder zu überlassen. Sämtliche Rechte an der Plattform, dem Dashboard, den Inhalten und der zugrundeliegenden Technologie verbleiben bei Senioren Focus.
(3) Senioren Focus behält sich vor, die Plattform jederzeit weiterzuentwickeln, zu ändern oder den Betrieb einzustellen. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder vollständige Fehlerfreiheit besteht nicht.
§ 12 — Sperrung und Rückforderung
(1) Senioren Focus ist berechtigt, den Zugang des Partners zur Plattform vorläufig oder dauerhaft zu sperren sowie Aufwandsentschädigungen zurückzuhalten oder bereits ausgezahlte Beträge zurückzufordern, wenn Anfragen unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB generiert oder übermittelt wurden, Fake-Anfragen, automatisierte Masseneinträge oder Anfragen ohne Opt-in des Endkunden festgestellt werden, der Partner seiner Dokumentationspflicht gemäß § 6 Abs. 3 nicht nachkommt, sich nachträglich herausstellt, dass übermittelte Anfragen die Qualitätsanforderungen nicht erfüllten, oder der Partner gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB oder der Teilnahmebedingungen verstößt.
(2) Bei nachgewiesenem Missbrauch der Plattform ist Senioren Focus zusätzlich berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die vorläufige Sperrung wird aufgehoben, sobald der Sachverhalt vollständig geklärt und etwaige Verstöße nachweislich beseitigt sind.
§ 13 — Haftung und Freistellung
(1) Senioren Focus haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet Senioren Focus nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(2) Senioren Focus übernimmt keine Haftung für die Qualität der über die Plattform weitergeleiteten Leistungen der Produktpartner oder für Streitigkeiten zwischen Produktpartnern und Endkunden.
(3) Der Partner stellt Senioren Focus von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen. Dies gilt insbesondere für Datenschutzverstöße, das Fehlen einer wirksamen Einwilligung des Endkunden, unzulässige Werbung sowie die Übermittlung rechtswidrig generierter Anfragen. Die Freistellungspflicht umfasst auch angemessene Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten.
(4) Die Nutzung des Hilfsmittel-Kompass begründet kein Arbeits- und kein Handelsvertreterverhältnis zwischen dem Partner und Senioren Focus. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und ohne Verpflichtung zu einem Mindestumsatz oder einer Mindestaktivität.
§ 14 — Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei der Übermittlung von Fake-Anfragen oder Anfragen ohne Opt-in des Endkunden, bei wiederholten oder schwerwiegenden Datenschutzverstößen, bei fehlenden oder nachweislich unzureichenden Einwilligungsnachweisen, bei vorsätzlich unrichtigen Angaben bei der Registrierung oder im laufenden Betrieb sowie bei missbräuchlicher Nutzung der Plattform durch automatisierte Masseneinträge.
(3) Nach Beendigung des Vertrages erlischt der Zugang des Partners zur Plattform mit sofortiger Wirkung. Offene, berechtigte Ansprüche auf Aufwandsentschädigung werden nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen abgerechnet und ausgezahlt.
§ 15 — Änderungen der AGB
(1) Senioren Focus behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Änderungen werden dem Partner mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs ist Senioren Focus berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ordentlich zu kündigen.
§ 16 — Teilnahmebedingungen und Dienstleistungsvereinbarung als vorrangige Vertragsdokumente
(1) Die Teilnahmebedingungen des Hilfsmittel-Kompass in der bei Vertragsbeginn gültigen Fassung sind verbindlicher Bestandteil dieser AGB. Der Partner bestätigt die Teilnahmebedingungen vor Aufnahme der Tätigkeit ausdrücklich. Sie regeln insbesondere die Aufwandsentschädigungsbeträge je Produktkategorie, Abrechnungsmodalitäten, Stornoregelungen sowie produktspezifische Qualitätsanforderungen.
(2) Soweit der Partner zusätzlich eine individuelle Dienstleistungsvereinbarung mit Senioren Focus abgeschlossen hat, gehen die Regelungen dieser Vereinbarung im Konfliktfall diesen AGB sowie den Teilnahmebedingungen vor. Die Dienstleistungsvereinbarung ist das vorrangige Vertragsdokument. Für detaillierte Konditionen des Partnerprogramms wird auf die Teilnahmebedingungen sowie die mit dem jeweiligen Partner geschlossene Vereinbarung verwiesen.
(3) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Teilnahmebedingungen gehen die Teilnahmebedingungen in Bezug auf Vergütung, Abrechnung und Storno vor.
§ 17 — Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
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